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Fremersdorf
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Fußgängerbrücke Fremersdorf

Die "Phar" / Fähre

(von Frau Emilie Stors)

Wasser- und Fährgerechtigkeit waren Herrschaftsrechte, die den Grundherren zustanden. Wassergerechtigkeit beinhaltete das Fischereirecht, die Fährgerechtigkeit das Recht, den Fluß mittels eines Nachens zu überqueren. Nach dem Besichtigungsprotokoll des Siercker Amtmanns aus dem Jahre 1665 hatte es in Fremersdorf schon immer eine Fähre, Ponte, gegeben. Nach dem Totenbuch der Abtei St.Vanne in Verdun hatte Oda, die Gemahlin des Herzogs Gottfried von Ober- und Niederlothringen 1040 der Benediktinerabtei St.Vanne in Verdun einen Herrenhof in Fremersdorf geschenkt, der 1199 durch Kauf in den Besitz der Benediktinerabtei St.Matthias in Trier gelangte. Diesem Herrenhof stand die Fischerei- und die Fährgerechtigkeit auf der Saar zu. Das Verduner Kloster hatte seine weit entfernten Besitzungen nicht selbst verwaltet. Es hatte sie als Lehen, so auch den Herrenhof in Fremersdorf als Lehen an die Grafen von Saarbrücken gegeben. Als Grundherren besaßen die Saarbrücker Grafen die Fischerei- und Fährrechte, die sie den Herren von Burgesch mit der Herrschaft Fremersdorf zu Lehen auftrugen. Nach 1581 besaßen die Herren der Herrschaft Fremersdorf diese als lothringisches Lehen, seit 1661 als französisches. In den Erklärungen ihrer Rechte gaben sie: die Fischerei- und Fährrechte sowie das Recht des Fährhabers an. Die Herren vergaben die Fähre in Erbpacht. Als Pächter der Fähre erhielt der Fährmann; Ferger, das Fahrgut, zu dem ein Haus mit Scheune und anliegendem Garten so wie weitere Gartenstücke, Wiesen und Äcker gehörten. Dafür schuldete er dem Herrn eine Abgabe in Naturalien und Geld. Nach dem Urteilsspruch des Staatsrates des französischen Königs - Copie im Archiv Villeroy und Boch - aus dem Jahre 1773 betrug die jährliche Zahlung bis zum 18.Jahrhundert 12 Livres. Die Einwohner Fremersdorfs waren gehalten, die hiesige Fähre als Saarübergang zu benutzen. Für die Fahrnutzung schuldeten sie dem Herrn den FÄHRHABER: 1/3 bichet / 1/2 Faß Roggen oder Gerste oder Hafer. Zur Reparatur oder zum Neubau eines Kahns oder der Wagenfähre hatten sie das Holz aus dem Gemeindewald zu liefern. In diesem Jahr waren sie von der Zahlung des Fährhabers befreit. Der Herr von Fremersdorf war gehalten, die Fähre in gutem Zustand und die erforderlichen Boote mit genügendem Personal zu halten. Nach dem erwähntem Urteilsspruch stand dem Herrn das Recht zu, "Gebühren für den Service der Passage" zu erheben. Es waren dies:

 

Fußgänger:

6 deniers entsprechen Heller u.Pfennig

Reiter:

3 fols

Kutsche, Sänfte, Karren, Staatskutsche, Wagen mit 2 Rädern:

6 fols

Wie die Gebührenliste zeigt, wurde der Saarübergang bei Fremersdorf neben den Landleuten aus dem umliegendem Gebiet von: Kaufleuten mit Wagen und Waren, Herrschaften mit Dienern und Reisenden zu Pferd benützt.

H. Hiegel berichtet in "Le Baillage d'Allemagnede 1600 -1632", daß die Kaufleute, die die Flandernstraße bis nach Biringen nahmen, von hier aus direkt zur Saar abbiegen konnten und bei Fremersdorf die Saar überquerten. Ihr Weg führte ins trierische Gebiet oder sie kamen von dort, um von Biringen aus weiterzureisen. Die Flandernstraße war im 14. bis 17.Jahrhundert eine bedeutende Fern- und Handelsstraße. Sie verband die großen Wirtschaftszentren Oberitalien und Flandern. Die Kaufleute aus Flandern und Holland transportierten ihre Waren u.a. flämische Tuche und Gobelins, italienische Kaufleute u.a.Seide und Damast.

Die Einwobner von Fremersdorf und die aus einer Reihe von Dörfern der Umgebung waren dem Fährmann jährlich zu folgender Lieferung Verpflichtet:

 

die von Fremersdorf:

1 Brot je Hausstatt, 1 Faß Hafer je Ackersmann, 2 0stereier an Ostern von allen Hausstätten

Die Leute aus Menningen, Bietzen und Harlingen lieferten:

1 Brot und 2 Eier,

Eimersdorf, Itzbach , Büren und Siersdorf

1 Brot je Hausstatt,

Fickingen/Saarfels

1 Freimahlzeit

Mit der Französischen Revolution war das Ende der Feudalzeit gekommen. Durch das republikanische Gesetz vom 4.8.1789 wurden die Feudalrechte, u.a. die Fischerei und Fährrechte aufgehoben. 1791 wurde laut eines Beschlusses des Maire und der Schöffen von Fremersdorf den Dorfbewohnern freigestellt, wo sie übersetzen wollten und daß die Überfahrt nach festgesetzter Taxe zu bezahlen war. Nach 1789 verblieb die Fähre im Besitz der Schloßherrschaft, jedoch ohne die Lieferung des Fährhabers durch die Dorfbewohner. Die Herrschaft stellte den Nachen und die Wagenfähre, die Fährleute standen in ihrem Dienst. Als das hiesige Gebiet 1815 an Preußen kam, wurden die Überfahrten über die Saar im Auftrage der Königlich-Preußischen Regierung verpachtet. Pächter waren bis 1918 die Schloßherren von Fremersdorf, zuletzt Rittergutsbesitzer Alfred von Boch. Dann pachtete der Fährmann Philipp Weiskopf die Fähre, die bis zur Schließung der Fähre l964 von Sohn und Enkeln betrieben wurde. Nachen und Wagenfähre wurden durch die Königliche Baubehörde auf ihre Sicherheit überprüft. So wurde 1833 nach dem Gutachten der Königlichen Baubehörde der Gebrauch der Pont / Wagenfähre wegen ihres schadhaften Zustandes gänzlich untersagt.





1920: Wagenfähre bei der Überfahrt.
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Die Herren der Herrschaft Fremersdorf standen die Fischereirechte

  1. "... von dem Orth, da die Nied in die Saar fleußt (genannt lor) bis an ein Markstein welcher des Herrn von Kronenburg Wasser abscheidt..." Anm. aus der Erklärung des Siersberger Amtsrechner von 1588, Herr von Kronenburg war damals Inhaber der Herrschaft Fr emersdorf
  2. im Dörbach in Mechern und auf der kleinen und großen Saarinsel zu.

Es stand dem Herrn zu, die Fischerei zu verpachten. Er bestimmte die Höhe der Pacht, gezahlt in Fischen oder Geld, so wie die Anzahl der Fanggeräte: Angeln, Stecheisen und Netze.

Fische von einer bestimmten Größe an galten als Bannfische, die dem Herrn abgeliefert werden mußten gegen eine Entschädigung. Saar und Nied waren ehedem ergiebige Fischgründe. Hier fing man: Aale, Hechte, Karpfen, Rotaugen und Weißfische. Das Wasser in Saar und Nied war herzogliches Hoheitsgebiet. Die Amtmänner von Siersberg und Sierck verpachteten hier die Fischereien. Der Amtmann von Siersberg hatte das Recht, durch die Untertanen der an der Saar gelegenen Dörfer an Mitfasten und St.Remigius von Hilbringen bis Lor fischen zu lassen. Die herrschaftlichen Fischer mußten dann 5 Tage vor dem herzoglichen Fang ihren Fang einstellen. Die Fischer fuhren mit 20 bis 30 Nachen zum Fang aus. In jedem Nachen waren ein Schiffer und ein Fischer, der die Netze auswarf. Die größten Fische, die gefangen wurden, mußten gegen ein Entgelt abgeliefert werden. Nach 1815 wurde die Fischerei in der Saar im Auftrage der Königlich-Preußischen Regierung verpachtet. Durch die Vielzahl der Fischpächter in den folgenden Zeiten sanken die Fischereierträge immer mehr und damit verlor sie an Bedeutung. Durch die Industrialisierung ging sie dann ihrem Ende entgegen.




1917: Saarfischer mit seinem Fischkahn bei der Fähre Fremersdorfs.

Die Saar diente schon seit altersher als Wasserstraße. Für die Römer war sie ein wichtiger Verkehrsweg nach Trier. Bis zum Bau der Saartaleisenbahn im Jahre 1860 war die Saar der Hauptverkehrsweg in hiesiger Gegend. Für 1847/48 hieß es: "Auf der Saar war der Handel und Verkehr noch immer sehr lebhaft. Es wurde: Salz, Getreide, Wein, Wolle verfrachtet."

Zwischen Wallerfangen, zur Zeit ein bedeutender Handels- und Verladeplatz, Pachten, Beckingen und Merzig war ein täglicher Schiffsverkehr eingerichtet für Güter wie: Salz, Wein, Getreide und Holz. In der "Beschreibung unseres Landkreises von J.Paul Mathias 1844 heißt es dann:

Dem Verkehr des Kreises in seinem Innern sowohl auch mit der Umgebung dienen die Saar und die Landstraßen. Auf der Saar werden besonders die Steinkohlen, die Produkte der Fabriken, Kaufmannsgüter und Wein transportiert. Für große Schiffe ist die Saar nur von Zeit zu Zeit befahrbar."

Die Saar floß in früherer Zeit in einem breiteren, dafür aber weniger tiefem Bett. Der Schiffahrt dienten deshalb Schiffe mit flachem Boden und ohne Kiel.

Der Schiffmann steuerte das Schiff mit einem Ruder, zwei Leute hielten das Schiff mit Schorbäumen auf dem Wasser. Die Schiffe waren aus Holz, Zeitweilig baute man auch solche aus Eisenblech.

Bergwärts - stromaufwärts - mußten die Schiffe gezogen werden. Als Zugkräfte dienten Menschen und Tiere, letztere in der Überzahl. Die Bauern, die mit ihren Pferden Vorspann leisteten wurden Halfen genannt. Je nach Bedarf wurden sie von den Schiffsleuten angeheuert. Bei Bergfahrten wurden 1 großes Schiff, 2 mittlere und ein kleines zu einem Schleppzug vereinigt. Bei normalem Wasserstand brauchte ein Schleppzug von Konz bis nach Saarbrücken 4 Tage. Dabei waren 8 Zugpferde erforderlich. Bei höherem Wasserstand dauerte die Fahrt länger und eine höhere Zahl von Zugpferden war nötig. Diese Fahrt kostete 10 Taler. Zugkräfte und Schiffe waren durch eine Leine miteinander verbunden. Für die Zugpferde war ein Treidel- / Leinpfad entlang des Flußufers eingerichtet.




Die Aufnahme um 1918 zeigt den Treidelpfad in der Nähe der Fremersdorfer Fähre.

Auf der Fahrt wurden die Schiffe abends bei bestimmten Orten angelegt. Hier gab es die Halfenwirtschaften, in denen die Schiffsleute Quartier fanden und wo sie ihre Pferde unterstellen und verpflegen konnten. Oberhalb der Fähre Fremersdorf befand sich eine Schiffsanlegestelle. Hier wurden die Schiffe festgemacht. Von hier aus begaben sich die Schiffsleute und Halfen mit ihren Pferden durch den Saarweg in die Halfenwirtschaft Cuisinier in der Herrengasse nahe bei der Kirche. In der 1. Hälfte des 19.Jahrhunderts stieg der Schiffsverkehr auf der Saar an. Neben Kohlen, Holz und Lohe wurden die Produkte der Glasfabriken an der Saar, der Fayencerien von Wallerfangen und Mettlach und die Ziegel aus den Ziegeleien im Saargau mit den Schiffen transportiert. Schiffe brachten Erz zur Dillinger Hütte und nahmen auf der Rückfahrt Fertigwaren von dort mit. Kohleschiffe legten bei den Dörfern, so auch in Fremersdorf, an. Die Dorfleute konnten hier Kohlen kaufen. Hochwasser, Eis und Eisgang gefährdeten die Schiffahrt auf der Saar. Im Dezember 1855 berichtete der Chronist von Fremersdorf, Lehrer H. Theodor Schmidt:

"Einem Schiffsmann von Saarburg, der mit 5 schwerbeladenen Kohlenschiffen hier festlag und eingefroren war, wurde beim heutigen Eisgang sein bestes Schiff total zertrümmert. Auch die übrigen Schiffe waren in Gefahr. Alle versuchten zu retten, was zu retten war."